Kurzargumentation der VIV zur Leiharbeit

• Für viele Arbeitnehmer ist Zeitarbeit eine Chance. Zwei Drittel aller Zeitarbeitnehmer waren vorher arbeitslos. Zeitarbeit verschafft vor allem vielen An- und Ungelernten und auch Älteren einen Arbeitsplatz, die sonst kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.

• Zeitarbeitsunternehmen sind vollwertige Arbeitgeber. Die Bezahlung ist so flächendeckend wie in keiner anderen Branche durch Tarifverträge geregelt.

• Nur etwas über zwei Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland sind Zeitarbeitnehmer. Beispiel Metallindustrie: In der M+E-Industrie werden im Boom bis 2008 nur 60.000 zusätzliche Zeitarbeiter beschäftigt, gleichzeitig aber 240.000 Stammarbeitsplätze aufgebaut. Obwohl die Krise nach wie vor nicht vollständig überwunden ist, entstehen schon wieder neue Stammarbeitsplätze.

• Wer „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ fordert, vergleicht Äpfel mit Birnen. Die Fakten zeigen: Es handelt sich in der Regel gerade nicht um die gleiche Arbeitsleistung: Die Stammbelegschaften haben enormes Wissen und Erfahrung angesammelt. Wer nur relativ kurz im Unternehmen ist, kann nicht die gleiche Leistung erbringen.

• Eine übereilte Angleichung der Entgelte an jene der Stammkräfte würde Zeitarbeit so verteuern, dass Unternehmen in vielen Fällen darauf verzichten. Gerade für die gering Qualifizierten, für die vorher Arbeitslosen, denen Zeitarbeit eine Perspektive geboten hat, stünde am Ende mehrheitlich nicht mehr Gerechtigkeit, noch nicht einmal mehr Geld, sondern Hartz IV.

• Im Übrigen: In einer Reihe großer Unternehmen, z. B. der Automobilbranche, wurden mit den Gewerkschaften Sonderregelungen getroffen, wann equal-pay gelten soll bzw. bei welcher Beschäftigungsdauer Leiharbeitnehmer übernommen werden sollen (z. B. nach 18 Monaten Beschäftigung).
Diese Regelungen stehen in krassem Gegensatz zu den jetzigen öffentlichen Positionierungen von DGB und IG Metall.

• Zeitarbeit ist die Gegenreaktion der Unternehmen auf fehlende Flexibilität im „Normalarbeitsverhältnis“. Wird Zeitarbeit gesetzlich eingeschränkt, ist die Gegenreaktion absehbar: Deutliche Zunahme von Überstunden sowie Aufgabenerledigung durch externe Dienstleister.

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