Aktualisierte Broschüre: Flexibilisierungsmöglichkeiten in der Metallindustrie

Die tariflichen Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie sind heute alles andere als starr und unbeweglich. Das Tarifsystem enthält eine Fülle von Öffnungsklauseln insbesondere für die Betriebsparteien, also Arbeitgeber und Betriebsrat.

Innerhalb des Systems gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, durch Sondertarifvertrag der IG Metall von den tariflichen Regelungen für das Einzelunternehmen abzuweichen – wenn die besondere Situation des Unternehmens dies erfordert.

Wir haben diese Broschüre – nur für unsere Metallunternehmen – aktualisiert.

Ansprechpartner: Hans-Harald Sowka
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