Metall-Tarife
Wenn Tarifverträge auf Wirklichkeit treffen: „Der Flächentarifvertrag der Metallindustrie ist nach wie vor Leitbild und Orientierungsrahmen für die Branche; dies gilt auch im Grundsatz für OT-Betriebe.“ Diese Aussage ist inzwischen (leider) falsch.
„Der Flächentarifvertrag setzt Mindestarbeitsbedingungen und verhindert damit Unterbietungswettbewerb bei Entgelten, während im übertariflichen Bereich Wettbewerb möglich bleibt.“ Auch diese Aussage ist inzwischen (leider) falsch. Wir müssen uns von diesen falschen Bildern verabschieden.
Beitrag für die PuR 10/2015 von Hans-Harald Sowka
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