Neue VIV-Broschüre: „Medizinische Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis“

Stellt mein Mitarbeiter aufgrund seines Gesundheitszustandes eventuell ein Sicherheitsrisiko am Arbeitsplatz dar und bin ich als Arbeitgeber gegenüber dem Mitarbeiter selbst, der übrigen Belegschaft und sonst potenziell gefährdeten Personen verpflichtet, mir hierüber Gewissheit zu verschaffen?

Unfallverhütung am Arbeitsplatz ist für Arbeitgeber zwangsläufig ein vielbeachtetes Thema. Die deutsche und insbesondere die europäische Gesetzgebung verlangt Arbeitgebern ab, ihre Arbeitsplätze immer stärker auf alle möglichen Sicherheitsrisiken hin zu untersuchen; vom gequetschten Daumen bis hin zur psychischen Erkrankung. Dabei ist ein wenig aus dem Blickfeld geraten, dass auch die Mitarbeiter selbst am Arbeitsplatz ein Sicherheitsrisiko für sich und ihre Umwelt darstellen können. Und zwar dann, wenn sie gesundheitliche Probleme haben. Wie aber kann der Arbeitgeber dieses unterschätzte Risiko ausschließen, ohne dabei gegen Grundrechte der Mitarbeiter oder Datenschutzbestimmungen zu verstoßen und damit empfindliche Strafen zu riskieren? Dieser Frage sind wir in unserer neuen Handlungshilfe für Unternehmen „Medizinische Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis“ nachgegangen. Neben einer Darstellung der rechtlichen Situation geben wir natürlich auch Hinweise, wann sich der Arbeitgeber für die gesundheitliche Eignung seiner Mitarbeiter interessieren sollte und welche rechtlichen Instrumente ihm zur Verfügung stehen, um an die notwendigen Informationen zu gelangen.

Ansprechpartner: Daniel Heyink
Telefon: 02421/4042-0
Telefax: 02421/4042-25
E-Mail: info@vivdueren.de