Tarifabschluss in der Metallindustrie

Der Tarifabschluss (zunächst) für Baden-Württemberg als Pilotbezirk sieht bei einer Laufzeit von 27 Monaten eine Erhöhung der Tabellenentgelte ab 01. April 2018 um 4,3 Prozent vor. Hinzu kommt ein tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 27,54 Prozent eines Monatsentgelts sowie eine weitere Sonderzahlung für alle Beschäftigten; letztere kann betrieblich abweichend geregelt werden oder auch entfallen. Beide Zahlungen greifen erstmals 2019.

Die Beschäftigten bekommen einen Anspruch auf befristete Teilzeit bis zu 28 Wochenstunden für sechs bis 24 Monate mit Rückkehrrecht auf Vollzeit. Im Gegenzug werden die arbeitgeberseitigen Möglichkeiten, das Arbeitszeitvolumen nach oben zu erhöhen, erleichtert.

Bezogen auf die Laufzeit beträgt die Gesamtbelastung 3,47 Prozent.

„Die Verhandlungen standen unter dem Eindruck der sehr hohen Forderungen der IG Metall und der überflüssigen und teuren Eskalation durch Streikmaßnahmen. Der Tarifabschluss ist, bedingt durch die Regelungen zur Arbeitszeit, außerordentlich komplex. Er ist wirtschaftlich an der Obergrenze des Vertretbaren und wird sicher auch eine Reihe von Firmen überfordern. Zu begrüßen ist neben der langen Laufzeit die Möglichkeit, das Arbeitszeitvolumen auch nach oben zu erweitern. Wir hätten uns allerdings eine weitergehende und einfacher gestaltete Regelung gewünscht. Hilfreich für eine Reihe von Unternehmen ist sicher auch die Differenzierungsmöglichkeit bei der Sonderzahlung. Der Tarifabschluss berücksichtigt damit ansatzweise auch die sehr heterogene wirtschaftliche Lage der Unternehmen.“ Dies erklärt Hans-Harald Sowka, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Metallindustrie von Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung e.V.

In den Arbeitgeberverbänden der Region sind 42 Metallunternehmen mit rund 6.800 Beschäftigten organisiert.

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