VIV-Interview mit Herrn Peter Münstermann MdL

Herr Münstermann, nach 1 1/2 Jahren hat man sich an das Landesparlament gewöhnt?
Die Arbeit als Landtagsabgeordneter ist vielseitig. An die formellen Abläufe im Parlament gewöhnt man sich gut, aber dennoch bleibt es abwechslungsreich. Um die unterschiedlichen Interessen zu vertreten, bin ich zwischen Düsseldorf und dem Kreis Düren viel unterwegs. So lassen sich konkrete Ziele für die Region erreichen.

Aktuell steht die Landesregierung beispielsweise kurz vor der Unterzeichnung eines Transparenzpapiers für den Bergbau in NRW. Dieses beinhaltet zusätzlich zu den vorhandenen Initiativen „indeland“ und „Terra Nova“ ein weiteres Projekt für den Kreis Düren.
Auch in Zukunft verfolge ich in Düsseldorf konkrete Ziele. In der von der Landesregierung ins Leben gerufenen Innovationsregion Rheinisches Revier gilt es Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu erhalten und gleichzeitig den Strukturwandel erfolgreich zu meistern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Oder auch die große Aufgabe der Energiewende, in der NRW eine Vorreiterrolle einnimmt. Hier zielen wir ab auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Gleichzeitig stehen wir in der Verantwortung, den Menschen in NRW sauberen, sicheren und bezahlbaren Strom zu gewährleisten.

Die Finanzplanung des Landes rechnet mit deutlichen Steuermehreinnahmen für die nächsten Jahre. 2017 sollen trotzdem den Ausgaben von 66,48 Milliarden Euro „nur“ Steuereinnahmen von 52,66 Milliarden Euro gegenüberstehen. Wie wird die Differenz eigentlich finanziert?
Die Neuverschuldung in NRW soll bis zum Jahr 2020 auf null abgesenkt werden. Bei der von Ihnen angesprochenen Differenz handelt es sich um einen erfolgreichen Schritt in Richtung Haushaltskonsolidierung. In den kommenden Jahren plant die Landesregierung eine jährliche Verringerung der Neuverschuldung. Der derzeitigen Kreditaufnahme von 3,5 Milliarden Euro steht deshalb ein Planziel von 1,5 Milliarden Euro für das Jahr 2017 gegenüber. Gleichzeitig ist eine beständige Steigerung der Steuereinnahmen in NRW abzusehen, die beispielsweise wichtige nordrhein-westfälische Bildungsvorhaben finanzierbar machen.
Diese Gesamtentwicklung ist ein eindeutiges Zeichen dafür, dass NRW die Krisenjahre erfolgreich überwunden hat und sogar gestärkt aus ihnen hervorgegangen ist, so dass sich das Land in den kommenden Jahren der Unterstützung von Bildung, Betreuung und Kommunen widmen kann.

Das Tariftreuegesetz funktioniert in der Praxis?
Das Tariftreuegesetz ist auf dem richtigen Weg. Der Bewerbungsprozess für Auftrag nehmende Unternehmen und öffentliche Auftraggeber wurde weiter vereinfacht.
Es existiert eine Rechtsverordnung der Landesregierung, die den Bewerbungsprozess verständlich erklärt, sowohl an die Bedürfnisse der ausschreibenden Kommunen als auch der sich bewerbenden Unternehmen angepasst ist und den Ablauf der Ausschreibung verständlich darlegt. Im Zuge dessen ist beispielsweise auch der Download der nötigen Bewerbungsformulare und Verpflichtungserklärungen im Internet ermöglicht worden.
Des Weiteren wird die Stellung der Frau in den Unternehmen in NRW weiter gefördert. Wer an den Ausschreibungen teilnehmen möchte, muss bestimmte Mindestanforderungen einhalten. Hierzu gehören etwa Maßnahmen zur Gewinnung von Mädchen und Frauen für betriebliche Praktika in männerdominierten Berufen, die für jeden Betrieb sinnvoll sind und einen bedeutenden Beitrag zur Fachkräftesicherung in NRW leisten. Hinzu kommt, dass durch das Tariftreuegesetz auf eine energiesparendere Erzeugung von Gütern und Dienstleistungen in den Unternehmen eingewirkt wird. Durch den Einsatz wiederverwertbarer und -verwendbarer Produktionsmittel stellt sich für die Auftragnehmer langfristig eine Kostenersparnis ein.
Um die Wettbewerbsfähigkeit des Landes NRW und seine Bedeutung in der Mitte Europas zu erhalten, sind die mit dem Tariftreuegesetz angestrebten Ziele wichtig. Deshalb lohnt es sich, kurzfristig als Hürden erscheinende Maßnahmen in Angriff zu nehmen und einen unbequemen Weg zu gehen, von dem das Bundesland und die Regionen langfristig profitieren.

Zur Energiewende: Gibt es aus Ihrer Sicht ein schlüssiges Gesamtkonzept?
Die Energiewende ist ein bundesweites Projekt, wobei NRW nur einen Teil des kompletten Puzzles darstellt und bewältigen kann. Allerdings sehe ich zurzeit kein bundesweit geschlossenes Konzept zur Bewältigung der Energiewende, was zu Akzeptanzproblemen, etwa beim EEG, führt. Dennoch versuchen wir in NRW im Rahmen der Möglichkeiten die Energiewende in NRW für eine saubere, sichere und bezahlbare Energie umzusetzen, wobei das Konzept zur Umsetzung der Energiewende in NRW auf drei Pfeilern basiert und NRW zu einem Vorreiter im Bereich Klimaschutz machen soll.
So haben wir mit dem Klimaschutz-Start-Programm bereits begonnen das Mammutprojekt der Energiewende erfolgreich umzusetzen. Alle in diesem Konzept beschriebenen Einzelmaßnahmen wurden seither angestoßen oder bereits vollständig umgesetzt. Mit dem zu Beginn 2013 verabschiedeten Klimaschutzgesetz haben wir in einem zweiten Schritt die Reduktionsziele verbindlich formuliert. Über 100 Kommunen haben das Klimaschutzgesetz bereits erfolgreich umgesetzt und beschleunigen so den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das dritte zentrale, derzeit in der Erarbeitung befindliche Instrument der vorausschauenden Umsetzung ist der Klimaschutzplan, mit dem beispielsweise die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 entscheidend gesenkt werden sollen.
Durch die Verknüpfung der unterschiedlichen Programme, Maßnahmen und Handlungsebenen, steht die Energiewende in NRW auf einem soliden Fundament. Hinzu kommt, dass wir bis zur vollständigen Stromversorgung aus erneuerbaren Energien ausreichend bezahlbaren Strom erzeugen können. Die Braunkohle wird in unserem Land als Brückentechnologie in den kommenden Jahren die Energieversorgung zuverlässig sichern.

Macht es wirklich Sinn, beim EEG Bürger und Unternehmen gegeneinander auszuspielen?
Bürger und Unternehmen gegeneinander auszuspielen, macht nicht nur in diesem Zusammenhang keinen Sinn. Durch die EEG-Umlage ist eine Ungleichbehandlung zwischen Stromkunden und von der Umlage ausgenommenen energieintensiven Unternehmen entstanden, die sich durch die vermehrte Beantragung von Ausnahmegenehmigungen weiter verschärft. Derzeit finanzieren Unternehmen und Haushalte die Energiewende und bekommen die Entwicklungen über ihre Stromrechnung zu spüren. Der Ungleichbehandlung muss in Zukunft entgegengewirkt werden. Alle Stromkunden müssen in Zukunft von den sinkenden Preisen profitieren, die aufgrund des steigenden Angebotes an Strom aus erneuerbaren Energien entstehen – das steht außer Frage.

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